Wir haben den gesetzlichen Auftrag, Massnahmen zur Förderung der Gesundheit und zur Verhütung von Krankheiten anzuregen, zu koordinieren und zu evaluieren. Unser langfristiges Ziel ist eine gesündere Schweiz.
Wir sind gesetzlich beauftragt und von der Bevölkerung finanziert
Wir sind eine privatrechtliche Stiftung, die von Kantonen und Versicherern getragen wird. Mit gesetzlichem Auftrag initiieren, koordinieren und evaluieren wir Massnahmen zur Förderung der Gesundheit (Krankenversicherungsgesetz, Artikel 19). Wir unterliegen der Kontrolle des Bundes. Oberstes Entscheidungsorgan ist der Stiftungsrat. Die Geschäftsstelle besteht aus Büros in Bern und Lausanne.
Jede Person in der Schweiz leistet einen jährlichen Beitrag von 4.80 Franken an unsere Stiftung (Krankenversicherungsgesetz, Artikel 20). Mit dieser kleinen Investition trägt somit jede und jeder zur Gesundheit aller bei. Der Betrag wird von den Krankenversicherern für uns eingezogen.
Eine gesündere Schweiz ist unser langfristiges Ziel
Langfristig streben wir an, die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung zu verbessern. Wir wollen Menschen informieren, befähigen und motivieren, die eigene Lebensweise gesund zu gestalten. Zudem streben wir gesellschaftliche Rahmenbedingungen an, die diesen Prozess unterstützen.
Strategie 2019–2024
Strategie 2007–2018
Stakeholderbefragung 2019
Die Wahrnehmung und Beurteilung unserer Arbeit durch die Stakeholder sind für die zukünftige Ausrichtung unserer Dienstleistungen richtungsweisend. Seit 2005 findet deshalb regelmässig eine Befragung der Stakeholder von Gesundheitsförderung Schweiz statt.
Zwischen März und Mai 2019 wurden eine Online-Befragung (213 Teilnehmende, 445 angefragte Personen) eines breiteren Kreises von Partnerorganisationen sowie eine telefonische Befragung von ausgesuchten Schlüsselpersonen (47 Teilnehmende, 53 angefragte Personen) durch das Evaluationsinstitut Büro Brägger durchgeführt.
Die Resultate fallen mehrheitlich positiv aus. Gesundheitsförderung Schweiz nimmt geäusserte Kritik ernst und ist bestrebt, Verbesserungspotenzial im weiteren Verlauf der Stiftungstätigkeit auszuschöpfen.