Alle von uns unterstützten Projekte im Bereich Prävention in der Gesundheitsversorgung (PGV) werden wissenschaftlich evaluiert. Während die Projekte aus dem Förderbereich II Selbstevaluationen durchführen, mandatieren wir für die Evaluation der umfangreicheren Projekte externe Institute. Dies können private Unternehmen mit Sitz in der Schweiz oder Institute an Schweizer Fachhochschulen und Universitäten sein.
Evaluationsinstitute sind eingeladen, ihr Interesse an der Evaluation von PGV-Projekten anzumelden.
Nächste Ausschreibung | Ausschreibung zur Interessensbekundung |
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Eingabetermin für Interessensbekundungen | 30. September 2019, 17:00 Uhr |
Kontaktperson für Auskünfte | Dr. Giovanna Raso, Projektleiterin PGV / Evaluation E-Mail: giovanna.raso(at)promotionsante.ch Telefon: +41 31 350 04 38 |
Einreichen einer Interessensbekundung
Die Interessensbekundung erfolgt mittels eines Formulars, welches durch Kompetenzprofile, Lebensläufe und ähnliche Dokumente ergänzt werden kann:
Ab dem 2. September 2019 nehmen wir gerne Ihre Interessensbekundung per E-Mail entgegen: giovanna.raso(at)promotionsante.ch
Auswahlverfahren
Die Mandatierung der Projektevaluationen PGV unterliegt einem kompetitiven Auswahlverfahren. Institute, die aufgrund ihrer eingereichten Interessensbekundung ein geeignetes Profil aufweisen, werden Mitte November von uns eingeladen, bis Ende Jahr eine Offerte für eine Projektevaluation einzureichen. Pro Projekt werden drei Offerten eingeholt und intern von Gesundheitsförderung Schweiz geprüft. Offerierende Institute werden spätestens Ende Januar des Folgejahres über den Entscheid ihrer Offerte informiert.
Aufbau der Evaluationen
Inhalt
Die von uns mandatierten Institute sollen Zielerreichung, Erfolgsfaktoren und Stolpersteine sowie die Wirksamkeit jeweils eines Projektes überprüfen. Damit dienen die Evaluationen einerseits der Projektsteuerung und generieren andererseits evidenzbasiertes Wissen zur PGV. Die einzelnen Projektevaluationen sind Grundlage für eine Gesamtevaluation der Projektförderung PGV, das heisst sie müssen auf diese abgestimmt werden und die dafür notwendigen Daten zur Verfügung stellen.
Form
Alle Evaluationen sollen einen formativen (Begleitevaluation) sowie einen summativen (Ergebnisevaluation) Bestandteil aufweisen und müssen als solche konzipiert werden. Die für die Datenerhebung und -analyse eingesetzten Methoden können frei definiert werden. Sie müssen im Evaluationskonzept anhand der einzelnen Evaluationsfragen erläutert und begründet werden.
Zeitplan und Budget
Die Evaluationen erstrecken sich über die Dauer der einzelnen Projekte (d. h. in der Regel vier Jahre). Sie umfassen insbesondere
- die Erarbeitung eines Evaluationsdetailkonzepts in Zusammenarbeit mit den Projektträgern,
- jährliche Zwischenberichte und
- einen Evaluations-Schlussbericht.
Das Evaluationsbudget errechnet sich aus ca. 10–15 % des von Gesundheitsförderung Schweiz finanzierten jeweiligen Projektbudgets und versteht sich inklusive Mehrwertsteuer.