Es gibt hauptsächlich zwei Motive, weshalb die Wirksamkeit von Massnahmen überprüft werden soll. Das eine Motiv ist das Bestreben, die Wirksamkeit der Massnahmen zu verbessern, also die Wirkungsoptimierung. Das andere Motiv ist, die Wirkung nachzuweisen, um damit den Ressourceneinsatz zu rechtfertigen. Echte Wirkungsnachweise zu erbringen ist anspruchsvoll und äusserst aufwändig. Gesundheitsförderung Schweiz verpflichtet sich darum prioritär dem Ansatz der Wirkungsoptimierung, damit das Engagement der Stiftung grösstmögliche Wirkung entfalten kann. Dazu nutzt das Wirkungsmanagement verschiedene Ansätze zur laufenden Beurteilung von Fortschritt, Wirkung und Qualität.
Die Vorgehensweise des Wirkungsmanagements bei Gesundheitsförderung Schweiz lässt sich in vier Phasen beschreiben. Diese sind in der folgenden Abbildung dargestellt. Eine detaillierte Beschreibung des Vorgehens findet sich in dem Arbeitspapier 42 «Wirkungen der Gesundheitsförderung nachweisen und optimieren».
Externe Mandatierung
Die Durchführung der Evaluationen und Monitorings erfolgt durch externe Mandatnehmende. Der Prozess der Mandatierung und Begleitung ist so geregelt, dass er eine gute Qualität dieser Arbeiten optimal unterstützt. Wir arbeiten dabei mit Evaluationsbüros und Hochschulen zusammen. Wichtig ist uns dabei, dass sich die Mandatnehmenden an den Standards der Schweizerischen Evaluationsgesellschaft (SEVAL) orientieren. Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit im Rahmen von Evaluationen und Monitorings interessieren, finden Sie weitere Informationen unter «Was wir mandatieren».