Wirkungsmanagement bei
Gesundheitsförderung Schweiz

Neben dem Auftrag, Massnahmen zur Förderung der Gesundheit zu initiieren und zu koordinieren, hat Gesundheitsförderung Schweiz auch den Auftrag, diese zu evaluieren. Wie wir diesen Auftrag umsetzen, beschreiben wir in den folgenden Unterkapiteln.

Gesetzlicher Auftrag

Gesundheitsförderung Schweiz ist gemäss Art. 19 des schweizerischen Krankenversicherungsgesetzes zur Evaluation von Massnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention verpflichtet.

Bedeutung

Das Ziel vom Wirkungsmanagement besteht darin, Massnahmen und Projekte qualitativ besser, wirkungsvoller und effizienter zu gestalten.

Arbeitsweise

Es gibt hauptsächlich zwei Motive, weshalb Wirkungen überprüft werden sollen. Das eine Motiv ist das Bestreben, die Wirksamkeit der Massnahmen zu verbessern. Das andere Motiv ist, die Wirkung nachzuweisen, um damit den Ressourceneinsatz zu rechtfertigen.

Mandatierungen

Um die Unvoreingenommenheit der Evaluationen sicherzustellen, ist es uns wichtig, dass diese von unabhängigen Evaluatorinnen und Evaluatoren durchgeführt werden.