SBB AG erneut mit dem Label Friendly Work Space ausgezeichnet

Bern, 17. Juli 2017. Im Jahr 2014 wurde die SBB AG erstmals mit dem Label Friendly Work Space von Gesundheitsförderung Schweiz ausgezeichnet, 2017 erhält sie es erneut. Diese Auszeichnung wird Betrieben verliehen, die ihre Arbeitsabläufe und Strukturen gesundheitsförderlich gestalten. Aktuell sind 70 Organisationen mit dem Label ausgezeichnet. Ihre 220'000 Angestellten profitieren von systematischem betrieblichen Gesundheitsmanagement und entsprechend optimierten Arbeitsbedingungen.

Am 31. Mai 2017 durfte die SBB AG von Gesundheitsförderung Schweiz erneut die Auszeichnung Friendly Work Space entgegennehmen. Das Label wird Organisationen verliehen, die systematisch betriebliches Gesundheitsmanagement umsetzen – das heisst ihre Arbeitsabläufe und Strukturen gesundheitsförderlich gestalten und sich damit für gute Arbeitsbedingungen ihrer Mitarbeitenden engagieren. Um das Label zu erhalten, müssen die Betriebe vorgegebene Qualitätskriterien erfüllen, die von externen Assessoren geprüft werden.

Gesunde Mitarbeitende als Basis eines gesunden Unternehmens

Markus Jordi, Personalchef der SBB AG, freut sich über die Erneuerung des Labels und das erzielte Ergebnis: «Es erfüllt mich mit Stolz, dass wir erneut mit dem Label Friendly Work Space ausgezeichnet wurden.» Jordi sieht darin die Bestätigung, dass die SBB AG über ein hervorragend konzipiertes und über die Jahre kontinuierlich weiterentwickeltes betriebliches Gesundheitsmanagement verfügt. Er ist insbesondere überzeugt, dass sich das grosse Engagement in der Prävention und der Früherkennung lohnt: «Gesunde Mitarbeitende sind die Basis eines gesunden Unternehmens.»

Weitere Informationen zum Label Friendly Work Space

www.gesundheitsfoerderung.ch/friendly-work-space

Kontakt

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Gesundheitsförderung Schweiz

Gesundheitsförderung Schweiz ist eine Stiftung, die von Kantonen und Versicherern getragen wird. Mit gesetzlichem Auftrag initiiert, koordiniert und evaluiert sie Massnahmen zur Förderung der Gesundheit (Krankenversicherungsgesetz, Art. 19). Die Stiftung unterliegt der Kontrolle des Bundes. Oberstes Entscheidungsorgan ist der Stiftungsrat. Die Geschäftsstelle besteht aus Büros in Bern und Lausanne. Jede Person in der Schweiz leistet einen jährlichen Beitrag von 3.60 Franken zugunsten von Gesundheitsförderung Schweiz, der von den Krankenversicherern eingezogen wird.

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