Gesundheitsförderung Schweiz legt Strategie für die nächsten Jahre fest

Bern, 22.08.2018. Mit einer neuen Strategie definiert Gesundheitsförderung Schweiz ihre Tätigkeitsschwerpunkte für die nächsten Jahre. Neben den bisherigen Aufgabenbereichen wird die Stiftung zusätzlich die Prävention in der Gesundheitsversorgung fördern.

Seit 1996 ist Gesundheitsförderung Schweiz gesetzlich beauftragt, gesamtschweizerisch Massnahmen zur Förderung der Gesundheit und zur Verhütung von Krankheiten anzuregen, zu koordinieren und zu evaluieren. Um die Strategieperiode 2007 bis 2018 unabhängig bewerten zu lassen, hat die Stiftung eine externe Prüfstelle mit einem Evaluationsbericht beauftragt.

Wirkungsziele erreicht

Der Bericht kommt zum Schluss, dass Gesundheitsförderung Schweiz die für die Tätigkeitsschwerpunkte formulierte Strategie erfolgreich umsetzte. Es wird attestiert, dass sich die Strategie grundsätzlich bewährt hat, den Problemlagen der Bevölkerung entspricht und die Wirkungsziele erreicht wurden. Gleichzeitig wird der Stiftung Lernfähigkeit bescheinigt, wenn es darum geht, notwendige Weiterentwicklungen vorzunehmen.

Abbildung: Strategische Schwerpunkte 2007–2018 von Gesundheitsförderung Schweiz

Der Evaluationsbericht spricht ebenfalls verschiedene Handlungsempfehlungen aus. Unter anderem soll die Stiftung die Vernetzung mit relevanten Akteuren verstärken und die Partizipation der Zielgruppen bei der Entwicklung von Massnahmen erhöhen.

Die neue Strategie richtet sich nach der NCD-Strategie

Bund und Kantone verabschiedeten 2016 die «Nationale Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten» (NCD-Strategie) und den dazugehörigen Massnahmenplan. Auf dieser Basis übernimmt die Stiftung zusätzliche Aufgaben.

Neu unterstützt die Stiftung in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit Projekte zur Stärkung der Prävention in der Gesundheitsversorgung. Gesundheitsversorger sollen vermehrt präventiv tätig sein, um bei Patienten mit erhöhten Risiken die Entstehung von Krankheiten zu vermeiden.

Ausserdem wurde mit Bund und Kantonen vereinbart, dass Gesundheitsförderung Schweiz das Thema «Psychische Gesundheit» breiter angeht und hierfür eine schweizweite Sensibilisierungskampagne organisiert. Diese wird von dafür bestimmten Trägern der Deutschschweizer und der lateinischen Kantone entwickelt und umgesetzt.

In Zusammenarbeit mit den Kantonen wird Gesundheitsförderung Schweiz zudem die kantonalen Aktionsprogramme weiterentwickeln. Neben Kindern und Jugendlichen sollen künftig auch ältere Menschen von diesen Programmen profitieren.

Ferner will die Stiftung dazu beitragen, dass sich die Arbeitgeber vermehrt im Bereich des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) engagieren. Dabei fokussiert sie sich auf die Sensibilisierung der Betriebe und die Verbreitung von Instrumenten mit der Unterstützung von gezielten Partnerschaften.

Abbildung: Strategische Ziele 2019–2024 von Gesundheitsförderung Schweiz

Chancengleichheit ist eine strategische Leitlinie

Für die Zielerreichung folgt Gesundheitsförderung Schweiz strategischen Leitlinien. Dazu gehören unter anderem Chancengleichheit und Gesundheitskompetenz. Alle in der Schweiz lebenden Menschen sollen Zugang zu den Ressourcen haben, um ihre Gesundheit autonom weiterzuentwickeln. In diesem Sinne richtet die Stiftung bei ihrer Arbeit ein besonderes Augenmerk auf gesundheitlich benachteiligte Gruppen.

Weitere Informationen

Für weitere Auskünfte oder Fragen steht Ihnen die Medienstelle von Gesundheitsförderung Schweiz per E-Mail medien(at)gesundheitsfoerderung.ch oder unter der Telefonnummer 031 350 04 04 zur Verfügung.

Gesundheitsförderung Schweiz

Gesundheitsförderung Schweiz ist eine Stiftung, die von Kantonen und Versicherern getragen wird. Mit gesetzlichem Auftrag initiiert, koordiniert und evaluiert sie Massnahmen zur Förderung der Gesundheit (Krankenversicherungsgesetz, Art. 19). Die Stiftung unterliegt der Kontrolle des Bundes. Oberstes Entscheidungsorgan ist der Stiftungsrat. Die Geschäftsstelle besteht aus Büros in Bern und Lausanne. Jede Person in der Schweiz leistet einen monatlichen Beitrag von 40 Rappen zugunsten von Gesundheitsförderung Schweiz, der von den Krankenversicherern eingezogen wird.

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