Bern, 31.08.2018. Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) wirkt. Anders lässt sich die zunehmende Umsetzung von systematischen Gesundheitsmassnahmen in Schweizer Unternehmen nicht erklären. An der fünfzehnten nationalen Tagung für betriebliches Gesundheitsmanagement von Gesundheitsförderung Schweiz wurde aufgezeigt, wie diese Wirkung im Betrieb genutzt werden kann und welche Bedeutung die aktuelle politische Debatte über die Arbeitsflexibilisierung für BGM hat.
Vor einigen Jahren war BGM für kaum jemanden ein Begriff – mittlerweile setzen immer mehr grosse Unternehmen und zunehmend auch KMU auf gesundheitsfördernde Massnahmen im Arbeitsalltag. Doch wie können Unternehmen BGM-Massnahmen wirkungsvoll umsetzen? Und wie können Betriebe mit einfachen Mitteln und einem vernünftigen Aufwand die Wirkung feststellen?
Mit diesen und zahlreichen weiterführenden Fragen beschäftigten sich die über 600 Teilnehmenden an der fünfzehnten nationalen Tagung für betriebliches Gesundheitsmanagement von Gesundheitsförderung Schweiz am 22. August 2018 an der Universität Zürich. Von besonderer Brisanz war der Politik-Talk, an dem Meinungen zu den aktuellen politischen Debatten im Parlament in Bezug auf die Anpassung des Arbeitsgesetzes und einer allfälligen Flexibilisierung der Arbeitszeiten ausgetauscht wurden.
Ein gesundes Unternehmen ist doppelt so erfolgreich
Im ersten Teil der Tagung ging es um die Wirkung von BGM. Prof. Dr. Thomas Mattig, Direktor von Gesundheitsförderung Schweiz, ging in seiner Eröffnungsrede auf die Vorteile von BGM ein: «Unternehmen, die BGM systematisch einsetzen, profitieren von Wettbewerbsvorteilen sowie einem besseren Renommee bei der Rekrutierung von Fach- und Führungskräften.» Die Wirkung von BGM ausschliesslich in Zahlen auszudrücken sei sehr schwierig, denn schliesslich zielen die Massnahmen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen. Das Ziel müsse jedoch sein, Unternehmen dazu zu bewegen, sich zu gemeinsamen BGM-Standards zu verpflichten.
Auch Dr. Gregor Jenny, der an der Universität Zürich zum Thema BGM forscht, verwies darauf, dass bei der Messung von BGM die Reduktion des Menschen auf Zahlen und Algorithmen zu kurz greife. «Die gemessenen Fakten müssen Teil einer Erzählung zu BGM sein, die Aufmerksamkeit weckt und sich im Betrieb verbreitet. Eine gesunde Organisation hat doppelt so hohe Chancen, ihre Konkurrenten am Markt zu übertreffen», erklärte Jenny.
Dr. Urban Studer von der SBB zeigte anschliessend auf, wie das Schweizer Grossunternehmen in den letzten zehn Jahren BGM eingeführt hat und welche Vorteile sich daraus ergeben. Anhand von konkreten Kennzahlen erörterte er, wie sich das Engagement für die SBB auch in Franken auszahlt. Dabei machte er darauf aufmerksam, dass die Auswertung von solchen Zahlen sehr genau auf die Unternehmenskultur ausgerichtet sein muss und von sehr vielen Faktoren abhängig ist. So zeigte er etwa auf, dass die Anzahl Fehltage pro Vollzeitstelle in den letzten zehn Jahren bei der SBB leicht rückläufig war. Wenn man diese Entwicklung jedoch der demografischen Entwicklung der Mitarbeitenden (zunehmendes Durchschnittsalter) gegenüberstellt, sieht man, dass BGM-Massnahmen noch viel grössere positive Auswirkungen auf die Anzahl Fehltage hatten.
Mehr Selbstbestimmung bei den Arbeitszeiten gefordert
Der Nachmittag stand ganz im Zeichen des Themas Selbstbestimmung. Zuerst präsentierte Gerhard Andrey, Mitgründer und Partner der Liip AG und Vizepräsident der Grünen Schweiz, wie sein Unternehmen mit einer flexiblen Organisationsstruktur und dezentralisierter Autorität umgeht und welche Vorteile sich daraus für die Zufriedenheit und Gesundheit der Mitarbeitenden ergeben. Danach folgte der Politik-Talk mit Erich Ettlin (Ständerat CVP/OW), Prof. Katharina Prelicz-Huber (Präsidentin des Verbands Personal öffentlicher Dienste), Prof. Andreas Krause (Professor und Dozent für angewandte Psychologie, Fachhochschule Nordwestschweiz) und Gerhard Andrey, moderiert von Marina Villa.
Die Teilnehmenden diskutierten angeregt über die zwei parlamentarischen Initiativen zur Anpassung des Arbeitsgesetzes von Graber und Keller-Sutter, die in Kürze in die Vernehmlassung gehen. Dabei ging es neben Sinn und Unsinn des Aufschreibens der Arbeitszeit unter anderem auch um Wochenendarbeit, Ruhezeiten und Flexibilität. Einig waren sich alle Diskutierenden beim Thema Selbstbestimmung: Jeder Arbeitnehmende sollte flexibel sein und die Arbeitszeiten bewusst wählen können. Darüber, ob die Anpassungen am Arbeitsgesetz die Selbstbestimmung fördern oder sie behindern, wurde man sich allerdings nicht einig. Alle Teilnehmenden der Diskussionsrunde waren jedoch der Meinung, dass bei einer allfälligen Umsetzung das Thema BGM eine noch wichtigere Rolle spielen wird und sich Unternehmen künftig noch intensiver damit auseinandersetzen müssen.
Weitere Informationen
- Informationen zur Veranstaltung: www.bgm-tagung.ch
- Informationen zu Gesundheitsförderung Schweiz: www.gesundheitsfoerderung.ch
Für weitere Auskünfte oder Fragen steht Ihnen die Medienstelle von Gesundheitsförderung Schweiz per E-Mail medien(at)gesundheitsfoerderung.ch oder unter der Telefonnummer 031 350 04 04 zur Verfügung.
Gesundheitsförderung Schweiz
Gesundheitsförderung Schweiz ist eine Stiftung, die von Kantonen und Versicherern getragen wird. Mit gesetzlichem Auftrag initiiert, koordiniert und evaluiert sie Massnahmen zur Förderung der Gesundheit (Krankenversicherungsgesetz, Art. 19). Die Stiftung unterliegt der Kontrolle des Bundes. Oberstes Entscheidungsorgan ist der Stiftungsrat. Die Geschäftsstelle besteht aus Büros in Bern und Lausanne. Jede Person in der Schweiz leistet einen monatlichen Beitrag von 40 Rappen zugunsten von Gesundheitsförderung Schweiz, der von den Krankenversicherern eingezogen wird.
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Tagungspartner
Suva
Die seit 1918 tätige Suva beschäftigt am Hauptsitz in Luzern, in den schweizweit 18 Agenturen und in den zwei Rehabilitationskliniken Bellikon und Sion rund 3100 Mitarbeitende. Sie ist ein selbständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts und versichert rund 118‘000 Unternehmen bzw. 1,9 Mio. Berufstätige und Arbeitslose gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten. Die Suva generiert ein Prämienvolumen von rund 4,4 Mrd. Franken. Im Auftrag des Bundes führt sie seit 2005 auch die Militärversicherung. Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Sie arbeitet selbsttragend, ohne öffentliche Gelder und gibt Gewinne in Form von tieferen Prämien an die Versicherten zurück. Im Verwaltungsrat sind die Sozialpartner – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – und der Bund vertreten.
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