Abschalten, und zwar richtig!

Bern, 25. Juni 2014. Die Sommerferien stehen vor der Tür und damit die lang ersehnte Zeit der Erholung und Entspannung. In den Ferien die Seele wirklich baumeln zu lassen, ist für viele Schweizer Arbeitnehmende aber keine Selbstverständlichkeit. Für einige fängt der Stress schon vor dem Urlaub an und setzt sich während sowie nach den Ferien fort. Doch das muss nicht sein.

Wenn die Ferienzeit im Sommer vor der Tür steht, steigt bei vielen die Vorfreude auf die kommenden arbeitsfreien Tage. Pläne werden geschmiedet und Arrangements für möglichst entspannte und erholsame Urlaubstage getroffen. Abschalten, die Zeit mit der Familie und Freunden geniessen, die Uhrzeit vergessen und den Kopf so richtig lüften – das wäre die Zielsetzung. Wäre.

Denn mehr als ein Drittel aller Beschäftigten in der Schweiz beantwortet auch in den Ferien geschäftliche E-Mails und Telefonate. Die ständige, oft selbst gewollte Erreichbarkeit verhindert, dass die Ferienzeit der Regeneration dienen kann. Dabei haben viele Menschen heute Erholung nötiger denn je. Umfragen zeigen, dass 42% der Berufstätigen bei der Arbeit unter einer hohen psychischen Belastung stehen. Dieser dauerhafte Druck stellt ein Gesundheitsrisiko dar und kann krank machen. Die Ferien sollten deshalb auf jedem Fall dazu genutzt werden, um Körper und Psyche wieder ins Gleichgewicht zu bringen.

Erholung braucht Planung und Regeln

Damit die Ferien auch wirklich Ferien bleiben, braucht es eine vorausschauende Planung. Laufende Projekte sollten rechtzeitig übergeben werden, um zu vermeiden, dass man aufgrund zu hoher Arbeitsbelastung völlig erschöpft in den Urlaub geht. Ein aufgeräumter Schreibtisch, eine Pendenzenliste für laufende Projekte sowie ein detailliertes Übergabedokument für die Stellvertretung helfen, den Job guten Gewissens während der Ferienzeit ruhen zu lassen. Ein weiterer Stressfaktor ist das Mobiltelefon. Gewiss, die wenigsten von uns möchten komplett darauf verzichten. Für geschäftliche Angelegenheiten sollten aber klare Vereinbarungen getroffen werden, wann und wie man im Notfall erreichbar ist.

Der Trick mit der Abwesenheitsmeldung

Mit dem ersten Arbeitstag ist man sofort zurück im Alltag. Damit die Erholung nicht gleich wieder dahin ist, sollte man auch die Rückkehr geplant haben. Wer sich die ersten Tage von Terminen freihält, hat Zeit, sich in Ruhe zu organisieren, die Pendenzen zu sichten und zu priorisieren. So etwas lässt sich normalerweise mit Vorgesetzten und Arbeitskollegen gut arrangieren. Wer kann, sollte die Abwesenheitsmeldung ein oder zwei Tage länger aktiviert lassen. Auch empfiehlt sich, die Ferien nicht unbedingt bis zum letzten Tag auszureizen. Wer gewissermassen direkt vom Flieger ins Büro geht, fängt schon gestresst wieder an. Lieber noch einen Tag zu Hause verbringen, um dann in Ruhe wieder in den Berufsalltag starten zu können.

Stress gemeinsam vermeiden

Natürlich ist die Ferienzeit nicht der eigentliche Stresstreiber. Viele belastende Situationen sind hausgemacht und lassen sich durch geeignete Präventionsmassnahmen nachhaltig vermeiden. Eine systematische Etablierung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagement zahlt sich für beide Seiten aus. Dazu gehört auch, dass die Vorgesetzten mit ihren Teams die Regeln besprechen, die unmittelbar vor, während und nach dem Urlaub gelten. Davon profitieren beide Seiten. Dient der Urlaub tatsächlich der Erholung, haben Unternehmen mittelfristig weniger Ausfälle zu beklagen. Und die Mitarbeitenden kehren motiviert an den Arbeitsplatz zurück.

Weitere Informationen unter: www.gesundheitsfoerderung.ch/wirtschaft   

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Gesundheitsförderung Schweiz

Gesundheitsförderung Schweiz ist eine Stiftung, die von Kantonen und Versicherern getragen wird. Mit gesetzlichem Auftrag initiiert, koordiniert und evaluiert sie Massnahmen zur Förderung der Gesundheit (Krankenversicherungsgesetz, Art. 19). Die Stiftung unterliegt der Kontrolle des Bundes. Oberstes Entscheidungsorgan ist der Stiftungsrat. Die Geschäftsstelle besteht aus Büros in Bern und Lausanne. Jede Person in der Schweiz leistet einen monatlichen Beitrag von 20 Rappen zugunsten von Gesundheitsförderung Schweiz, der von den Krankenversicherern eingezogen wird.