Rahmenbedingungen für
kantonale Aktionsprogramme

Wir haben eine konzeptionelle Grundlage für die kantonalen Aktionsprogramme (KAP) erstellt. Alle Programme, welche wir mitfinanzieren, orientieren sich an den gleichen Grundsätzen und basieren auf der gleichen Struktur. Die Rahmenbedingungen sind verbindlich für alle KAP.

Kantonen stehen vier Module zur Auswahl

Aus den vier möglichen Kombinationen von Themen und Zielgruppen ergeben sich die Module A bis D.

Ernährung und Bewegung Psychische Gesundheit
Kinder und Jugendliche
Modul A

Modul A:

Ernährung und/oder Bewegung bei Kindern und Jugendlichen. Die Zielgruppe Kinder und Jugendliche umfasst die Lebensphasen von -9 Monaten (Schwangerschaft) bis zum 20. Lebensjahr und/oder deren Bezugspersonen.

Modul C

Modul C:

Psychische Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen. Die Zielgruppe Kinder und Jugendliche umfasst die Lebensphasen von -9 Monaten (Schwangerschaft) bis zum 20. Lebensjahr und/oder deren Bezugspersonen.

Ältere Menschen
Modul B

Modul B:

Ernährung und/oder Bewegung (inkl. Sturzprävention) bei älteren Menschen. Die Zielgruppe umfasst ältere Menschen ab dem Pensionsalter, die zuhause leben und allenfalls ambulant gepflegt und unterstützt werden.

Modul D

Modul D:

Psychische Gesundheit bei älteren Menschen. Die Zielgruppe umfasst ältere Menschen ab dem Pensionsalter, die zuhause leben und allenfalls ambulant gepflegt und unterstützt werden und/oder wichtige Bezugspersonen wie z.B. pflegende Angehörige.

Die Kantone können die Module ihres Aktionsprogramms grundsätzlich frei zusammenstellen. Wir empfehlen jedoch Programme, die alle Module miteinander in einem Konzept verbinden.

Acht Prinzipien bilden das Fundament für die vier Module

  1. Fokus und zentrale Prinzipien der Gesundheitsförderung
  2. Vernetzung und Austausch
  3. Lebensphasenansatz
  4. Vier Ebenen (Interventionen, Policy, Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit)
  5. Qualitätskriterien
  6. Nachhaltigkeit
  7. Finanzen
  8. Wirkungsorientierung

Einheitliche Rahmenbedingungen

Als Orientierung für die Erarbeitung der Konzepte für kantonale Aktionsprogramme haben wir einheitliche Rahmenbedingungen definiert: