Schweizer Monitoring-System Sucht und nichtübertragbare Krankheiten (MonAM): Übergewicht bei Seniorinnen und Senioren weit verbreitet

Bern, 25. Juni 2019. Jede zweite Person im Alter von 65 Jahren oder älter ist übergewichtig. Diese besorgniserregende Erkenntnis aus dem MonAM des Bundesamts für Gesundheit bestärkt Gesundheitsförderung Schweiz, sich zusammen mit den Kantonen dafür einzusetzen, das bislang limitierte Angebot an Projekten im Bereich Ernährung und Bewegung bei älteren Menschen auszubauen. Denn Übergewicht erhöht das Risiko an Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu erkranken – der häufigsten Todesursache in der Schweiz.

Eine Gewichtszunahme im fortschreitenden Alter erfolgt oft unbemerkt und kann über einen längeren Zeitraum zu einer überdurchschnittlichen Gewichtszunahme führen. «Gesundheitsförderung Schweiz und die Kantone haben die Problematik des zunehmenden Übergewichts in der Bevölkerung bereits 2008 erkannt. Damals wurden im Rahmen der kantonalen Aktionsprogramme Angebote für Kinder und Jugendliche initiiert. 2017 folgten Programme für ältere Menschen», erklärt Prof. Dr. Thomas Mattig, Direktor Gesundheitsförderung Schweiz. Dass die Nachfrage für Angebote für ältere Menschen da ist, zeigen die seit 2017 ins Leben gerufenen Programme. Bereits werden in 21 Kantonen Programme, die einen gesunden Lebensstil bei älteren Menschen fördern, umgesetzt.

Dies ist jedoch im Vergleich zu den für Kinder und Jugendliche angebotenen Massnahmen ein noch limitiertes Angebot. Nicht nur mit Blick auf die immer älter werdende Bevölkerung besteht somit noch einiges an Potenzial für den Ausbau der Massnahmen. «Gesundheitsförderung Schweiz unterstützt Programme und entwickelt zusätzlich selbst Angebote für zuhause lebende ältere Menschen ab 65 Jahren sowie pflegende Angehörige», hält Prof. Dr. Thomas Mattig fest.

Fit für ein autonomes Leben

Übergewicht entgegen zu wirken, ist wichtig, um das Risiko von Herz-Kreislaufkrankheiten zu senken. Altersbedingt nimmt die Muskelmasse ab. Wer dann noch übermässig an Körpergewicht zunimmt, bei dem sinkt meist die Bewegungslust. Die Konsequenz: Ein autonomes Leben wird anstrengender.

Auch eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung unterstützt ältere Erwachsene dabei, ihre Lebensqualität und Gesundheit zu stärken. Entsprechend vielfältig sind die bereits angebotenen Programme:

  • Hopp-la setzt sich für eine Bewegungs- und Gesundheitsförderung ein, indem attraktive Bewegungs- und Begegnungsräume geschaffen und die gemeinsame körperliche Aktivität sowie der Austausch zwischen den Generationen gefördert werden.
  • Eine systematische Herangehensweise verfolgt die Stiftung Senso5. Ausser den Ernährungskriterien und den Bedürfnissen bezüglich physischer Aktivität, spielen bei diesem Programm auch Faktoren wie Freude am Essen, Selbstständigkeitsgrad oder Kochkapazität eine Rolle.
  • Ziel von Fourchette Verte – Senior@home ist es, zuhause lebenden älteren Personen die Möglichkeit zu geben, via Mahlzeitendienst ausgewogene Menüs zu erhalten. Hierfür wurden Kriterien für bedarfsgerechte Mittagsmenüs für SeniorInnen festgelegt. Mahlzeitendienste, die über das Qualitätslabel Fourchette Verte verfügen, wenden diese Kriterien bei ihren selbst kreierten Mittagsmenüs an.

Im Rahmen der Unfallprävention bei älteren Menschen unterstützt Gesundheitsförderung Schweiz ausserdem die Kampagne «sicher gehen – sicher stehen».

Für weitere Auskünfte oder Fragen steht Ihnen die Medienstelle von Gesundheitsförderung Schweiz per E-Mail medien(at)gesundheitsfoerderung.ch oder unter der Telefonnummer 031 350 04 04 zur Verfügung.

Gesundheitsförderung Schweiz

Gesundheitsförderung Schweiz ist eine Stiftung, die von Kantonen und Versicherern getragen wird. Mit gesetzlichem Auftrag initiiert, koordiniert und evaluiert sie Massnahmen zur Förderung der Gesundheit (Krankenversicherungsgesetz, Art. 19). Die Stiftung unterliegt der Kontrolle des Bundes. Oberstes Entscheidungsorgan ist der Stiftungsrat. Die Geschäftsstelle besteht aus Büros in Bern und Lausanne. Jede Person in der Schweiz leistet einen monatlichen Beitrag von 40 Rappen zugunsten von Gesundheitsförderung Schweiz, der von den Krankenversicherern eingezogen wird.