Erstes Unternehmen im Tessin erhält Label: Migros-Genossenschaft Tessin mit Friendly Work Space ausgezeichnet

Bern, 2. Juni 2015. Mit der Cooperativa Migros Ticino hat sich erstmals ein Unternehmen mit Sitz im Kanton Tessin für die Auszeichnung Friendly Work Space qualifiziert. Der Detailhändler hat in einem mehrstufigen Assessment gezeigt, dass er sich nachhaltig für gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen einsetzt, indem er systematisch an der Optimierung der betrieblichen Rahmenbedingungen arbeitet. Neu tragen damit 58 Unternehmen das Qualitätslabel Friendly Work Space. In der Schweiz profitieren somit knapp 190‘000 Mitarbeitende von gesundheitsförderlichen Massnahmen am Arbeitsplatz.

Immer mehr Unternehmen systematisieren ihre betriebliche Gesundheitsförderung, um Mitarbeitenden ein ideales Arbeitsumfeld anzubieten. Für ihr vorbildliches Engagement zeichnet Gesundheitsförderung Schweiz diese Organisationen nach einem Assessment mit dem Label Friendly Work Space aus.

Erschwerte Voraussetzungen für Grenzkanton

Die Herausforderungen von Unternehmen in einem Grenzkanton, wie dem Tessin, sind nicht zuletzt aufgrund des Entscheides der Schweizerischen Nationalbank im Januar noch grösser geworden. Umso mehr ist es ein besonderer Verdienst der Migros-Genossenschaft Tessin, sich systematisch für die Optimierung der Arbeitsbedingungen ihrer rund 1‘700 Mitarbeitenden einzusetzen.

Friendly Work Space ist ein Win-Win-Programm

Für die erfolgreiche Entwicklung eines Unternehmens sind motivierte und leistungsfähige Mitarbeitende eine wesentliche Voraussetzung. Entsprechend wichtig ist es, die Gesundheit der Mitarbeitenden nachhaltig zu fördern und zu unterstützen. Mit dem kontinuierlichen Einsatz geeigneter Instrumente und Massnahmen beugt betriebliches Gesundheitsmanagement negativen Entwicklungen vor und stärk die Ressourcen. Arbeitgeber unterstützen damit ihre Mitarbeitenden und sorgen dafür, dass sie die Herausforderungen des Alltags besser meistern und gesund bleiben. Nicht zuletzt ist Friendly Work Space ein wichtiges Label für die Rekrutierung und Bindung qualifizierter Arbeitskräfte und stellt damit ein entscheidender Wettbewerbsvorteil dar.

René Marcello Rippstein, Leiter Betriebliches Gesundheitsmanagement und Mitglied der Geschäftsleitung von Gesundheitsförderung Schweiz, zeigt sich sehr erfreut: «Bereits tragen zahlreiche Genossenschaften der Migros das Label Friendly Work Space. Mit der Genossenschaft Tessin dürfen wir nun erstmals ein Unternehmen aus der Südschweiz auszeichnen. Das freut uns sehr und wir hoffen, dass sich weitere Arbeitgeber aus dem Kanton für diesen Schritt entscheiden. Zum Wohle ihrer Mitarbeitenden und damit auch zum langfristigen Vorteil des Unternehmens.»  

Weitere Informationen

Für Auskünfte oder Fragen steht Ihnen die Medienstelle von Gesundheitsförderung Schweiz per E-Mail an medien(at)gesundheitsfoerderung.ch oder telefonisch unter Telefon 031 350 04 04 zur Verfügung.  

Friendly Work Space in Kürze

Aufgrund des Bedürfnisses nach einheitlichen Standards in Sachen betriebliches Gesundheitsmanagement haben führende Schweizer Unternehmen gemeinsam mit Gesundheitsförderung Schweiz die Qualitätskriterien entwickelt, welche zum Erlangen des Labels Friendly Work Space erforderlich sind. Friendly Work Space ist das Qualitätssiegel für Unternehmen, die betriebliches Gesundheitsmanagement in ihre Unternehmensstrategie integriert haben. Es richtet sich an Firmen, die nicht nur auf individuelle Verhaltensweisen fokussieren, sondern auch Massnahmen zur Optimierung der betrieblichen Rahmenbedingungen erfolgreich umsetzen. Alle ausgezeichneten Firmen und weitere Informationen finden Sie hier: www.gesundheitsfoerderung.ch/label.  

Weitere Informationen zu Friendly Work Space: www.friendlyworkspace.ch       

Gesundheitsförderung Schweiz

Gesundheitsförderung Schweiz ist eine Stiftung, die von Kantonen und Versicherern getragen wird. Mit gesetzlichem Auftrag initiiert, koordiniert und evaluiert sie Massnahmen zur Förderung der Gesundheit (Krankenversicherungsgesetz, Art. 19). Die Stiftung unterliegt der Kontrolle des Bundes. Oberstes Entscheidungsorgan ist der Stiftungsrat. Die Geschäftsstelle besteht aus Büros in Bern und Lausanne. Jede Person in der Schweiz leistet einen monatlichen Beitrag von 20 Rappen zugunsten von Gesundheitsförderung Schweiz, der von den Krankenversicherern eingezogen wird.
www.gesundheitsfoerderung.ch   

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